Pflegegeld beantragen in Österreich
Schritt für Schritt vom Antrag bis zum Bescheid.
Der Pflegegeldantrag wird beim zuständigen Sozialversicherungsträger eingebracht – meist der Pensionsversicherungsanstalt (PV), der SVS oder BVAEB. Das Verfahren ist einheitlich geregelt, kostenlos und wirkt rückwirkend auf den Antragsmonat.
Schnellüberblick
| Zuständig bei Pension (ASVG) | Pensionsversicherungsanstalt (PV) |
| Zuständig bei Selbstständigen | SVS |
| Zuständig bei Beamt:innen | BVAEB / Dienstgeber |
| Antragskosten | Kostenlos |
| Wirkung | Rückwirkend zum Antragsmonat |
| Bearbeitungsdauer | Meist 2–3 Monate |
| Form | Formlos oder Formular |
Voraussetzungen
- Ständiger Pflegebedarf > 65 Std./Monat
- Voraussichtliche Dauer mindestens 6 Monate
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
- Antragstellung durch Betroffene oder Bevollmächtigte
- Ärztlich dokumentierte Diagnose (nicht zwingend beizulegen, aber empfohlen)
Leistungen im Detail
- Pflegegeld nach Stufen 1–7
- Rückwirkende Auszahlung ab Antragsmonat
- Automatische Prüfung auf Angehörigenbonus (bei Erstantrag)
- Kostenlose Begutachtung zu Hause
Kostenlose Pflegeberatung Österreich
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich bei Antrag, Einstufung und den nächsten Schritten.
Schritt für Schritt
- 1
Zuständigen Träger klären
PV (ASVG-Pension), SVS (Selbstständige/Bauern), BVAEB (Beamt:innen), AUVA (Unfallrente). Ohne Grundleistung: PV.
- 2
Antrag ausfüllen
Formular über pv.at, svs.at oder oesterreich.gv.at – oder formloses Schreiben.
- 3
Antrag einbringen
Per Post, persönlich, elektronisch oder über AK / Sozialberatung.
- 4
Terminvereinbarung
Der Träger kontaktiert Sie für einen Hausbesuch der Gutachter:in.
- 5
Pflegebegutachtung
Erhebung des Pflegebedarfs vor Ort nach der Einstufungsverordnung (EinstV).
- 6
Bescheid abwarten
Bescheid enthält Stufe, Betrag und Beginn – meist 2–3 Monate nach Antrag.
- 7
Auszahlung
Automatisch monatlich, Nachzahlung ab Antragsmonat.
- 8
Bei Ablehnung: Beschwerde
Innerhalb 3 Monaten Klage beim Arbeits- und Sozialgericht.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular oder formloses Schreiben
- Ärztliche Befunde, Diagnosen, Krankenhausberichte
- Medikamentenliste
- Pflegetagebuch
- e-card der pflegebedürftigen Person
- Bevollmächtigung bei Antragstellung durch Dritte
Expertenhinweise
Sobald ein dauerhafter Pflegebedarf absehbar ist, sofort Antrag stellen – Rückwirkung nur ab Antragsmonat.
AK und Sozialministeriumservice bieten kostenlose Unterstützung beim Antrag.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wo stelle ich den Antrag?
+
Beim zuständigen Sozialversicherungsträger: PV (ASVG-Pension), SVS (Selbstständige/Bauern), BVAEB (Beamt:innen), AUVA (Unfallrente).
Kostet der Antrag etwas?
+
Nein, das gesamte Verfahren ist kostenlos.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
+
Meist 2–3 Monate ab Antrag bis Bescheid.
Ab wann bekomme ich Pflegegeld?
+
Rückwirkend ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag eingebracht wurde.
Was tun bei Ablehnung oder zu niedriger Stufe?
+
Innerhalb 3 Monaten Klage beim Arbeits- und Sozialgericht (ASGG). Kostenlose Beratung bei AK oder Sozialministeriumservice.
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Offizielle Quellen (Österreich)
- oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
- sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
- Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
- Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
- Zuständige Bundesländer und Gemeinden
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.