BPGG · Pflegestufe 5

Pflegegeldstufe 5 in Österreich

€ 1.175,20 pro Monat bei einem Pflegebedarf von > 180 Std. + außergewöhnlicher Pflegeaufwand.

Die Pflegegeldstufe 5 nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) wird zuerkannt, wenn der Pflegebedarf > 180 Std. + außergewöhnlicher Pflegeaufwand überschreitet. Sie erhalten monatlich € 1.175,20 als zweckgebundene Geldleistung – einkommens- und vermögensunabhängig.

Nur offizielle Quellen (BPGG, Sozialministerium, PV, SVS)
Beträge Stand 2025/2026
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

Pflegegeldhöhe€ 1.175,20 / Monat
Pflegebedarf> 180 Std. + außergewöhnlicher Pflegeaufwand
Rechtsgrundlage§ 4 Abs. 2 BPGG – Stufe 5
Typische SituationStändige Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich.
Auszahlung12x jährlich
EinkommensprüfungNein

Voraussetzungen

  • Nachgewiesener Pflegebedarf von > 180 Std. + außergewöhnlicher Pflegeaufwand
  • Voraussichtliche Dauer mindestens 6 Monate
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
  • Zusätzlich außergewöhnlicher Pflegeaufwand nach EinstV
  • Ärztlich dokumentierte Diagnose und Funktionseinschränkungen

Leistungen im Detail

  • Monatliches Pflegegeld: € 1.175,20
  • Grundlage für weitere Leistungen (24-h-Betreuung, Angehörigenbonus)
  • Nutzung mobiler Dienste und Heimhilfe möglich
  • Voraussetzung für Förderung der 24-Stunden-Betreuung (ab Stufe 3)

Kostenlose Pflegeberatung Österreich

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich bei Antrag, Einstufung und den nächsten Schritten.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Pflegebedarf dokumentieren

    Pflegetagebuch über mind. 14 Tage führen.

  2. 2

    Antrag einbringen

    Bei PV, SVS oder zuständigem Träger – formlos oder mit Formular.

  3. 3

    Begutachtung

    Hausbesuch durch diplomierten Pflegesachverständigen.

  4. 4

    Bescheid & Auszahlung

    Bescheid mit Einstufung; Auszahlung rückwirkend ab Antragsmonat.

  5. 5

    Höherstufung prüfen

    Bei Verschlechterung neuen Antrag stellen.

Expertenhinweise

Stufe 5 bedeutet Ständige Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich.

Bei Auslandsaufenthalt in EU/EWR ist der Bezug meist weiter möglich – informieren Sie den Träger.

Typische Fehler vermeiden

Pflegebedarf beim Termin zu positiv dargestellt
Keine Angehörigen beim Hausbesuch anwesend
Diagnosen und Befunde fehlen
Verschlechterung nicht rechtzeitig gemeldet
Frist für Beschwerde (3 Monate) versäumt

Kostenlose Pflegeberatung Österreich

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich bei Antrag, Einstufung und den nächsten Schritten.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist das Pflegegeld in Stufe 5?

+

€ 1.175,20 pro Monat (Stand 2025/2026).

Welcher Pflegebedarf ist für Stufe 5 nötig?

+

> 180 Std. + außergewöhnlicher Pflegeaufwand.

Kann ich zusätzlich mobile Pflege in Anspruch nehmen?

+

Ja – Pflegegeld und Sachleistungen der Bundesländer sind kombinierbar.

Was tun bei falscher Einstufung?

+

Innerhalb von 3 Monaten Klage beim Arbeits- und Sozialgericht (§ 65 ASGG). Vorher Beratung nutzen.

Ab welcher Stufe wird die 24-Stunden-Betreuung gefördert?

+

Ab Pflegestufe 3 ist die Förderung der 24-Stunden-Betreuung möglich.

Passende Ratgeber Österreich

Persönliche Beratung

Sie sind unsicher, welche Pflegeleistungen in Ihrer Situation möglich sind? Unsere Pflegeberater unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich bei den nächsten Schritten.

Persönliche Beratung

Ihre Anfrage – wir melden uns rasch.

Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Österreich)

  • oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
  • sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
  • Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
  • Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
  • Zuständige Bundesländer und Gemeinden

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.