KVG · Spitex · Kantonale Angebote

Pflege zu Hause organisieren

Vom ersten Bedarf bis zur laufenden Betreuung – strukturiert und sicher.

Die meisten pflegebedürftigen Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause leben. Dafür braucht es klare Zuständigkeiten: Hausarzt, Spitex, Hilfsmittel, Finanzierung und ein Notfallkonzept greifen ineinander. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie die Pflege zu Hause Schritt für Schritt aufbauen.

Nur offizielle Schweizer Quellen (BSV, AHV/IV, admin.ch, Spitex, kantonale Stellen)
Beträge und Regelungen Stand 2025
Für Angehörige in der Schweiz verständlich erklärt

Schnellüberblick

Medizinische LeitungHausarzt / Hausärztin
PflegeÖffentliche oder private Spitex
Betreuung / HaushaltEntlastungsdienste, Angehörige, private Hilfen
HilfsmittelAHV, IV, EL oder Krankenkasse (nach Situation)
FinanzierungOKP, Eigenanteil, Restfinanzierung Kanton/Gemeinde
NotfallÄrztlicher Notfalldienst, Alarmknopf, Spitex 24/7

Voraussetzungen

  • Wohnung ist für die aktuelle und absehbare Pflegesituation geeignet oder anpassbar.
  • Bedarfsabklärung durch Spitex oder Fachpersonen liegt vor.
  • Angehörige und Fachdienste sind koordiniert.
  • Finanzierung (HE, EL, Krankenkasse) ist geklärt oder in Bearbeitung.

Leistungen im Detail

  • Bedarfsabklärung und Pflegeplanung durch die Spitex.
  • Grund- und Behandlungspflege nach KVG.
  • Betreuung, Hauswirtschaft und Mahlzeitendienst.
  • Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator, Rollstuhl, Alarmsystem.
  • Wohnungsanpassungen (z. B. Handläufe, ebenerdige Dusche).
  • Beratung durch Pro Senectute, Pro Infirmis und Sozialdienste.

Kostenlose Pflegeberatung Schweiz

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Hausarzt einbinden

    Diagnose, Medikamentenplan und ärztliche Verordnungen sind Ausgangspunkt jeder Pflegeplanung.

  2. 2

    Spitex-Abklärung anfordern

    Die Spitex erhebt den Pflegebedarf gemäss RAI-HC oder BESA und erstellt einen Pflegeplan.

  3. 3

    Betreuungs- und Entlastungsangebote klären

    Freiwilligenarbeit, Tagesstätten und Entlastungsdienste einplanen.

  4. 4

    Finanzierung sichern

    Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen, KVG-Anteil und Restfinanzierung prüfen.

  5. 5

    Hilfsmittel und Wohnraum

    Hilfsmittel bestellen, Anpassungen umsetzen, Sturzprävention beachten.

  6. 6

    Notfallplan festlegen

    Notfallkontakte, Ärzte, Medikamentenliste, Vollmachten und Notrufsystem bereithalten.

Typische Fehler vermeiden

Bedarfsabklärung durch Spitex überspringen – ohne Pflegeplan keine korrekte Abrechnung nach KVG.
Angehörige überlasten – Entlastung nicht einplanen.
Hilfsmittel privat kaufen, obwohl AHV/IV oder Krankenkasse zuständig wären.
Notfallplan erst schreiben, wenn der Ernstfall bereits eingetreten ist.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer koordiniert die Pflege zu Hause?

+

In der Regel die Spitex zusammen mit dem Hausarzt und den Angehörigen. In komplexen Situationen unterstützen kantonale Case-Management-Stellen.

Was zahlt die Krankenkasse?

+

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt einen fixen Anteil an den Spitex-Kosten (Grund- und Behandlungspflege). Der Rest verteilt sich auf Eigenanteil und Restfinanzierung von Kanton oder Gemeinde.

Was ist mit Betreuung und Haushalt?

+

Diese Leistungen fallen nicht unter die OKP und werden über Selbstzahlung, EL oder kantonale Angebote finanziert.

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Sie möchten wissen, welche Leistungen oder Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation bestehen? Unsere Pflegeberater informieren Sie kostenlos und unverbindlich und helfen Ihnen dabei, die nächsten Schritte zu planen.

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Schweiz)

  • ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
  • bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
  • admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
  • spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
  • Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.