Entlastungsdienste in der Schweiz
Damit pflegende Angehörige durchatmen und Kraft schöpfen können.
Entlastungsdienste – z. B. der Schweizerische Rote Kreuz Entlastungsdienst oder Pro Senectute – ermöglichen pflegenden Angehörigen kurze Auszeiten. Ausgebildete Betreuungspersonen übernehmen stundenweise oder tageweise die Betreuung zu Hause.
Schnellüberblick
| Anbieter | SRK, Pro Senectute, Pro Infirmis, kantonale Dienste |
| Zielgruppe | Pflegende Angehörige |
| Einsatz | Stunden-, Halbtages-, Tages- und Nachtbetreuung |
| Kosten | Anteilige Selbstzahlung, teilweise Beiträge |
| Buchung | Direkt beim regionalen Anbieter |
Voraussetzungen
- Pflegebedürftige Person lebt zu Hause.
- Angehörige übernehmen regelmässig Betreuung/Pflege.
- Kein zwingender ärztlicher Nachweis nötig – Bedarf reicht.
Leistungen im Detail
- Betreuung zu Hause (nicht Pflege im engen Sinne).
- Begleitung zu Terminen und Aktivitäten.
- Nachtwachen (in einigen Regionen).
- Beratung und Vermittlung.
Kostenlose Pflegeberatung Schweiz
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.
Schritt für Schritt
- 1
Regionalen Entlastungsdienst kontaktieren
- 2
Bedarf und Zeiten besprechen
- 3
Einsatzplan und Tarif fixieren
- 4
Einsätze regelmässig überprüfen
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Was kostet ein Einsatz?
+
Je nach Anbieter und Kanton meist CHF 25–35 pro Stunde – teilweise subventioniert.
Kann ich Entlastung mit Spitex kombinieren?
+
Ja – oft ergänzen sich Spitex (Pflege) und Entlastungsdienst (Betreuung) sinnvoll.
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
+
Betreuungsleistungen sind grundsätzlich nicht KVG-pflichtig. EL können helfen.
Passende Ratgeber Schweiz
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Offizielle Quellen (Schweiz)
- ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
- bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
- ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
- admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
- spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
- Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.