Entlastung für Angehörige

Entlastungsdienste in der Schweiz

Damit pflegende Angehörige durchatmen und Kraft schöpfen können.

Entlastungsdienste – z. B. der Schweizerische Rote Kreuz Entlastungsdienst oder Pro Senectute – ermöglichen pflegenden Angehörigen kurze Auszeiten. Ausgebildete Betreuungspersonen übernehmen stundenweise oder tageweise die Betreuung zu Hause.

Nur offizielle Schweizer Quellen (BSV, AHV/IV, admin.ch, Spitex, kantonale Stellen)
Beträge und Regelungen Stand 2025
Für Angehörige in der Schweiz verständlich erklärt

Schnellüberblick

AnbieterSRK, Pro Senectute, Pro Infirmis, kantonale Dienste
ZielgruppePflegende Angehörige
EinsatzStunden-, Halbtages-, Tages- und Nachtbetreuung
KostenAnteilige Selbstzahlung, teilweise Beiträge
BuchungDirekt beim regionalen Anbieter

Voraussetzungen

  • Pflegebedürftige Person lebt zu Hause.
  • Angehörige übernehmen regelmässig Betreuung/Pflege.
  • Kein zwingender ärztlicher Nachweis nötig – Bedarf reicht.

Leistungen im Detail

  • Betreuung zu Hause (nicht Pflege im engen Sinne).
  • Begleitung zu Terminen und Aktivitäten.
  • Nachtwachen (in einigen Regionen).
  • Beratung und Vermittlung.

Kostenlose Pflegeberatung Schweiz

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Regionalen Entlastungsdienst kontaktieren

  2. 2

    Bedarf und Zeiten besprechen

  3. 3

    Einsatzplan und Tarif fixieren

  4. 4

    Einsätze regelmässig überprüfen

Typische Fehler vermeiden

Erst in der Krise um Entlastung bitten – Vorlaufzeit einplanen.
Entlastung mit Pflege verwechseln (KVG-Abrechnung nicht möglich).

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Häufige Fragen (FAQ)

Was kostet ein Einsatz?

+

Je nach Anbieter und Kanton meist CHF 25–35 pro Stunde – teilweise subventioniert.

Kann ich Entlastung mit Spitex kombinieren?

+

Ja – oft ergänzen sich Spitex (Pflege) und Entlastungsdienst (Betreuung) sinnvoll.

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

+

Betreuungsleistungen sind grundsätzlich nicht KVG-pflichtig. EL können helfen.

Passende Ratgeber Schweiz

Persönliche Beratung

Sie möchten wissen, welche Leistungen oder Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation bestehen? Unsere Pflegeberater informieren Sie kostenlos und unverbindlich und helfen Ihnen dabei, die nächsten Schritte zu planen.

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Schweiz)

  • ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
  • bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
  • admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
  • spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
  • Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.