NBA · Modul 5 · Gewichtung 20 %

Modul 5: Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen

Wie selbstständig bewältigt die Person medizinische Behandlungen und Therapien?

Modul 5 erfasst den Aufwand für regelmäßige medizinische und therapeutische Anforderungen: Medikamenteneinnahme, Injektionen, Verbandwechsel, Blutzuckermessung, Inhalation, Arztbesuche und therapeutische Maßnahmen. Mit 20 % ist es das zweitgewichtigste Modul.

Nur offizielle Quellen (BMG, SGB XI, MD)
Beträge 2026, laufend aktualisiert
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

NummerModul 5 von 6
Gewichtung20 %
Anzahl Kriterien16
BewertungHäufigkeit pro Tag / Woche / Monat
Rechtsgrundlage§ 14 Abs. 2 Nr. 5 SGB XI

Auswahl der 16 Kriterien

Nr.Kriterium
5.1Medikation
5.2Injektionen (subkutan / intramuskulär)
5.3Versorgung intravenöser Zugänge (Port)
5.4Absaugen und Sauerstoffgabe
5.5Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen
5.6Messung und Deutung von Körperzuständen (Blutdruck, Blutzucker)
5.7Körpernahe Hilfsmittel (Prothese, Orthese, Hörgerät)
5.8Verbandwechsel und Wundversorgung
5.9Versorgung mit Stoma
5.10regelmäßige Einmalkatheterisierung / Nutzung von Abführmethoden
5.11Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
5.12zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung
5.13Arztbesuche
5.14Besuch anderer medizinischer / therapeutischer Einrichtungen (bis 3 h)
5.15zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer / therapeutischer Einrichtungen (> 3 h)
5.16Einhalten einer Diät oder anderer krankheits-/therapiebedingter Verhaltensvorschriften

Voraussetzungen

  • Anforderung muss auf ärztlicher Anordnung beruhen
  • auf Dauer angelegt sein
  • regelmäßige Unterstützung erforderlich (Hilfe, Anleitung, Übernahme)

Leistungen im Detail

  • Bewertet wird die Häufigkeit pro Tag, Woche oder Monat
  • Umrechnung in Punkte nach standardisierter Tabelle
  • Gewichtete Punkte 0–20

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Erfassung

    Alle regelmäßigen medizinischen Maßnahmen auflisten.

  2. 2

    Häufigkeit angeben

    Pro Tag, Woche oder Monat.

  3. 3

    Umrechnung

    Standardisierte Häufigkeits-Tabelle des MD.

  4. 4

    Gewichtete Punkte

    Skala 0 / 5 / 10 / 15 / 20.

  5. 5

    Übernahme

    20 % Anteil am Gesamtpunktwert.

Benötigte Unterlagen

  • Medikamentenplan mit Häufigkeit
  • Verordnungen (Wundversorgung, Physio, Ergo, Logo)
  • Arzt- und Therapieterminlisten
  • Diät- und Ernährungsvorgaben

Expertenhinweise

Auch Anleitung und Erinnerung an die Medikamenteneinnahme zählt.

Fahrten zu Ärzten, Therapien und Dialyse werden separat erfasst (5.13–5.15).

Typische Fehler vermeiden

Bedarfsmedikation nicht angeben
Anleitung und Kontrolle nicht als Hilfe zählen
regelmäßige Arztfahrten nicht dokumentieren

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Häufige Fragen (FAQ)

Welche Gewichtung hat Modul 5?

+

20 % – das zweitwichtigste Modul nach Modul 4.

Zählt Anleitung bei Medikamenten?

+

Ja. Wenn regelmäßig erinnert und kontrolliert werden muss, ist das eine Hilfe im Sinne von Modul 5.

Werden Physio- und Dialysebesuche gewertet?

+

Ja – über Kriterium 5.14 (bis 3 h) bzw. 5.15 (> 3 h).

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Offizielle Quellen

  • SGB XI § 14 Abs. 2 – Begriff der Pflegebedürftigkeit
  • SGB XI § 15 – Ermittlung des Pflegegrades
  • GKV-Spitzenverband – Begutachtungs-Richtlinien (BRi)
  • Medizinischer Dienst Bund (MD)
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.