Modul 5: Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen
Wie selbstständig bewältigt die Person medizinische Behandlungen und Therapien?
Modul 5 erfasst den Aufwand für regelmäßige medizinische und therapeutische Anforderungen: Medikamenteneinnahme, Injektionen, Verbandwechsel, Blutzuckermessung, Inhalation, Arztbesuche und therapeutische Maßnahmen. Mit 20 % ist es das zweitgewichtigste Modul.
Schnellüberblick
| Nummer | Modul 5 von 6 |
| Gewichtung | 20 % |
| Anzahl Kriterien | 16 |
| Bewertung | Häufigkeit pro Tag / Woche / Monat |
| Rechtsgrundlage | § 14 Abs. 2 Nr. 5 SGB XI |
Auswahl der 16 Kriterien
| Nr. | Kriterium |
|---|---|
| 5.1 | Medikation |
| 5.2 | Injektionen (subkutan / intramuskulär) |
| 5.3 | Versorgung intravenöser Zugänge (Port) |
| 5.4 | Absaugen und Sauerstoffgabe |
| 5.5 | Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen |
| 5.6 | Messung und Deutung von Körperzuständen (Blutdruck, Blutzucker) |
| 5.7 | Körpernahe Hilfsmittel (Prothese, Orthese, Hörgerät) |
| 5.8 | Verbandwechsel und Wundversorgung |
| 5.9 | Versorgung mit Stoma |
| 5.10 | regelmäßige Einmalkatheterisierung / Nutzung von Abführmethoden |
| 5.11 | Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung |
| 5.12 | zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung |
| 5.13 | Arztbesuche |
| 5.14 | Besuch anderer medizinischer / therapeutischer Einrichtungen (bis 3 h) |
| 5.15 | zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer / therapeutischer Einrichtungen (> 3 h) |
| 5.16 | Einhalten einer Diät oder anderer krankheits-/therapiebedingter Verhaltensvorschriften |
Voraussetzungen
- Anforderung muss auf ärztlicher Anordnung beruhen
- auf Dauer angelegt sein
- regelmäßige Unterstützung erforderlich (Hilfe, Anleitung, Übernahme)
Leistungen im Detail
- Bewertet wird die Häufigkeit pro Tag, Woche oder Monat
- Umrechnung in Punkte nach standardisierter Tabelle
- Gewichtete Punkte 0–20
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Schritt für Schritt
- 1
Erfassung
Alle regelmäßigen medizinischen Maßnahmen auflisten.
- 2
Häufigkeit angeben
Pro Tag, Woche oder Monat.
- 3
Umrechnung
Standardisierte Häufigkeits-Tabelle des MD.
- 4
Gewichtete Punkte
Skala 0 / 5 / 10 / 15 / 20.
- 5
Übernahme
20 % Anteil am Gesamtpunktwert.
Benötigte Unterlagen
- Medikamentenplan mit Häufigkeit
- Verordnungen (Wundversorgung, Physio, Ergo, Logo)
- Arzt- und Therapieterminlisten
- Diät- und Ernährungsvorgaben
Expertenhinweise
Auch Anleitung und Erinnerung an die Medikamenteneinnahme zählt.
Fahrten zu Ärzten, Therapien und Dialyse werden separat erfasst (5.13–5.15).
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Welche Gewichtung hat Modul 5?
+
20 % – das zweitwichtigste Modul nach Modul 4.
Zählt Anleitung bei Medikamenten?
+
Ja. Wenn regelmäßig erinnert und kontrolliert werden muss, ist das eine Hilfe im Sinne von Modul 5.
Werden Physio- und Dialysebesuche gewertet?
+
Ja – über Kriterium 5.14 (bis 3 h) bzw. 5.15 (> 3 h).
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Offizielle Quellen
- SGB XI § 14 Abs. 2 – Begriff der Pflegebedürftigkeit
- SGB XI § 15 – Ermittlung des Pflegegrades
- GKV-Spitzenverband – Begutachtungs-Richtlinien (BRi)
- Medizinischer Dienst Bund (MD)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.