NBA · Modul 4 · Gewichtung 40 %

Modul 4: Selbstversorgung

Wie selbstständig bewältigt die Person Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung?

Modul 4 ist das gewichtigste Modul der Begutachtung. Mit 40 % am Gesamtpunktwert entscheidet es maßgeblich über den Pflegegrad. Bewertet werden 13 Kriterien der Selbstversorgung – von Waschen und Duschen über An- und Auskleiden bis zur Nahrungsaufnahme und Ausscheidung.

Nur offizielle Quellen (BMG, SGB XI, MD)
Beträge 2026, laufend aktualisiert
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

NummerModul 4 von 6
Gewichtung40 % – höchste Gewichtung aller Module
Anzahl Kriterien13
Punkte je Kriterium0 (selbstständig) – 3 (unselbstständig)
Rechtsgrundlage§ 14 Abs. 2 Nr. 4 SGB XI

Die 13 Kriterien

Nr.Kriterium
4.1Waschen des vorderen Oberkörpers
4.2Körperpflege im Kopfbereich (Zähneputzen, Rasieren, Kämmen)
4.3Waschen des Intimbereichs
4.4Duschen und Baden inkl. Haarewaschen
4.5An- und Auskleiden des Oberkörpers
4.6An- und Auskleiden des Unterkörpers
4.7mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Getränke eingießen
4.8Essen
4.9Trinken
4.10Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
4.11Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz / Umgang mit Dauerkatheter/Urostoma
4.12Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz / Umgang mit Stoma
4.13Ernährung parenteral oder über Sonde

Voraussetzungen

  • Beobachtung im gewohnten Wohnumfeld
  • Hilfsmittel dürfen genutzt werden
  • Bewertet wird die tatsächliche Selbstständigkeit – nicht der Wunsch nach Unterstützung

Leistungen im Detail

  • Punkte 0: selbstständig
  • Punkte 1: überwiegend selbstständig
  • Punkte 2: überwiegend unselbstständig
  • Punkte 3: unselbstständig
  • Umrechnung in gewichtete Punkte 0 / 10 / 20 / 30 / 40

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Beobachtung

    Gutachter fragt konkrete Abläufe (Frühstück, Waschen) ab.

  2. 2

    13 Kriterien einzeln bewerten

    Jedes 0–3 Punkte.

  3. 3

    Rohpunkte summieren

    Summe 0–39 Rohpunkte.

  4. 4

    Umrechnung

    In 5 Bewertungsstufen (0 / 10 / 20 / 30 / 40).

  5. 5

    Übernahme

    Gewichtete Punkte fließen zu 40 % in den Gesamtwert ein.

Benötigte Unterlagen

  • Pflegetagebuch über 14 Tage
  • Angaben zu Inkontinenzhilfsmitteln
  • PEG- oder Katheter-Verordnung
  • Hilfsmittel (Duschstuhl, Aufstehhilfe)

Expertenhinweise

Modul 4 ist der wichtigste Hebel – realistische Angaben zur Selbstversorgung sind entscheidend.

Auch Anleitung, Motivation und Beaufsichtigung gelten als Hilfe – nicht nur körperliche Übernahme.

Typische Fehler vermeiden

Selbstständigkeit überschätzen aus Höflichkeit
Inkontinenz aus Scham verschweigen
Anleitung nicht als Hilfe dokumentieren
Sondennahrung nicht in Modul 4 erwähnen

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Häufige Fragen (FAQ)

Warum ist Modul 4 so wichtig?

+

Weil es mit 40 % das gewichtigste Modul ist. Kleine Unterschiede in der Bewertung können einen ganzen Pflegegrad ausmachen.

Zählt Anleitung als Hilfe?

+

Ja. Erinnern, Anleiten, Motivieren und Beaufsichtigen gelten als Unterstützung und werden in Punkten berücksichtigt.

Wo wird Sondennahrung bewertet?

+

In Kriterium 4.13 – separat innerhalb von Modul 4.

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Offizielle Quellen

  • SGB XI § 14 Abs. 2 – Begriff der Pflegebedürftigkeit
  • SGB XI § 15 – Ermittlung des Pflegegrades
  • GKV-Spitzenverband – Begutachtungs-Richtlinien (BRi)
  • Medizinischer Dienst Bund (MD)
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.