NBA · Modul 2 · Gewichtung bis 15 %

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Wie orientiert und kommunikationsfähig ist die Person?

Modul 2 prüft die geistigen Fähigkeiten: Orientierung zu Ort, Zeit und Personen, Erinnerungsvermögen, Erkennen von Risiken sowie Mitteilen von Bedürfnissen. Modul 2 und Modul 3 werden gemeinsam gewichtet – nur der höhere gewichtete Wert fließt in den Gesamtpunktwert ein.

Nur offizielle Quellen (BMG, SGB XI, MD)
Beträge 2026, laufend aktualisiert
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

NummerModul 2 von 6
Gewichtungbis 15 % (höherer Wert aus Modul 2/3)
Anzahl Kriterien11
Punkte je Kriterium0 (vorhanden) – 3 (nicht vorhanden)
Rechtsgrundlage§ 14 Abs. 2 Nr. 2 SGB XI

Auswahl der 11 Kriterien

Nr.Kriterium
2.1Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
2.2örtliche Orientierung
2.3zeitliche Orientierung
2.4Erinnern an kurz zurückliegende Ereignisse
2.5Steuern von mehrstufigen Alltagshandlungen
2.6Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben
2.7Verstehen von Sachverhalten und Informationen
2.8Erkennen von Risiken und Gefahren
2.9Mitteilen elementarer Bedürfnisse
2.10Verstehen von Aufforderungen
2.11Beteiligung an einem Gespräch

Voraussetzungen

  • Beobachtung im Gespräch und bei Alltagstätigkeiten
  • Berücksichtigung schwankender Tagesform (z. B. bei Demenz)
  • Diagnose ist nicht Voraussetzung – bewertet werden die tatsächlichen Fähigkeiten

Leistungen im Detail

  • Punkte 0: Fähigkeit vorhanden
  • Punkte 1: größtenteils vorhanden
  • Punkte 2: in geringem Maße vorhanden
  • Punkte 3: nicht vorhanden
  • Umrechnung in gewichtete Punkte 0 / 3,75 / 7,5 / 11,25 / 15

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Anamnese & Gespräch

    Gutachter erfragt Orientierung und Verständnis.

  2. 2

    11 Kriterien einzeln bewerten

    Rohpunkte 0–33.

  3. 3

    Umrechnung in gewichtete Punkte

    Skala 0–15.

  4. 4

    Vergleich mit Modul 3

    Nur der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 zählt.

  5. 5

    Übernahme in Gesamtwertung

    Höherer Wert fließt in Gesamtpunktwert ein.

Benötigte Unterlagen

  • ärztliche Befunde (Demenz, Delir, hirnorganische Erkrankung)
  • Pflegetagebuch mit Beispielen zu Desorientierung
  • Medikamentenplan

Expertenhinweise

Bei diagnostizierter Demenz häufig hohe Modul-2-Werte – Angehörige sollten konkrete Vorfälle schildern (z. B. Verlaufen, Herdplatte).

Der höhere Wert aus Modul 2 oder Modul 3 fließt in die Gesamtwertung ein – nicht die Summe.

Typische Fehler vermeiden

kognitive Defizite verharmlosen
Situationen mit Gefährdung nicht schildern
nur die aktuelle Tagesform beschreiben

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie werden Modul 2 und Modul 3 verrechnet?

+

Es zählt nur der höhere gewichtete Wert der beiden Module – gemeinsam maximal 15 % Gewichtung.

Wird eine Demenz-Diagnose benötigt?

+

Nein. Bewertet werden die tatsächlichen Fähigkeiten, nicht die Diagnose. Eine Diagnose hilft aber, den Bedarf plausibel zu machen.

Zählen Sprachbarrieren?

+

Nur gesundheitsbedingte Einschränkungen zählen. Fehlende Sprachkenntnisse werden nicht bewertet.

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Offizielle Quellen

  • SGB XI § 14 Abs. 2 – Begriff der Pflegebedürftigkeit
  • SGB XI § 15 – Ermittlung des Pflegegrades
  • GKV-Spitzenverband – Begutachtungs-Richtlinien (BRi)
  • Medizinischer Dienst Bund (MD)
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.