NBA · Modul 3 · Gewichtung bis 15 %

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Wie häufig treten pflegerelevante Verhaltens- und psychische Auffälligkeiten auf?

Modul 3 erfasst Verhaltensweisen, die den Pflegeaufwand direkt erhöhen: motorische Unruhe, nächtliche Unruhe, aggressives Verhalten, Ängste, Antriebslosigkeit. Wie in Modul 2 fließt nur der höhere gewichtete Wert aus Modul 2 oder 3 in die Gesamtwertung ein.

Nur offizielle Quellen (BMG, SGB XI, MD)
Beträge 2026, laufend aktualisiert
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

NummerModul 3 von 6
Gewichtungbis 15 % (höherer Wert aus Modul 2/3)
Anzahl Kriterien13
BewertungHäufigkeit: nie / selten / häufig / täglich
Rechtsgrundlage§ 14 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI

Auswahl der 13 Kriterien

Nr.Kriterium
3.1motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
3.2nächtliche Unruhe
3.3selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
3.4Beschädigen von Gegenständen
3.5physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen
3.6verbale Aggression
3.7andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
3.8Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen
3.9Wahnvorstellungen
3.10Ängste
3.11Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
3.12sozial inadäquate Verhaltensweisen
3.13sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen

Voraussetzungen

  • Berücksichtigung der Häufigkeit im Alltag
  • Verhalten muss pflegerelevant sein (Betreuungs- oder Interventionsbedarf)
  • Beobachtungszeitraum meist die letzten Wochen

Leistungen im Detail

  • Punkte 0: nie / sehr selten
  • Punkte 1: selten (1–3 × in 2 Wochen)
  • Punkte 3: häufig (2–mehrmals pro Woche)
  • Punkte 5: täglich
  • Umrechnung in gewichtete Punkte 0–15

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Anamnese

    Gutachter erfragt konkrete Vorfälle bei Angehörigen.

  2. 2

    13 Kriterien bewerten

    Häufigkeit pro Kriterium ansetzen.

  3. 3

    Rohpunkte summieren

    Summe 0–65 Rohpunkte.

  4. 4

    Umrechnung

    In gewichtete Punkte 0–15.

  5. 5

    Höchstwert-Regel

    Höherer Wert aus Modul 2 oder 3 fließt in Gesamtwertung ein.

Benötigte Unterlagen

  • Pflegetagebuch mit Datum und Art der Auffälligkeiten
  • ärztliche Befunde (Psychiatrie, Neurologie, Demenz)
  • Verlaufsdokumentation von Pflegedienst oder Angehörigen

Expertenhinweise

Wichtig: nur pflegerelevantes Verhalten wird erfasst – also solches, das Beaufsichtigung oder Intervention erfordert.

Nächtliche Unruhe wird auch bei erhaltener Selbstständigkeit hoch bewertet, wenn sie regelmäßig auftritt.

Typische Fehler vermeiden

sporadische Vorfälle nicht dokumentieren
Angehörige aus Scham nicht offen sprechen lassen
nur den ruhigen Vormittag beschreiben

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie oft muss ein Verhalten auftreten, damit es zählt?

+

Ab 1–3 Mal in 14 Tagen wird das Kriterium mit 1 Punkt bewertet, ab täglicher Häufigkeit mit 5 Punkten.

Zählt Weglauftendenz?

+

Ja, sie wird als motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeit unter Kriterium 3.1 erfasst.

Werden Modul 2 und 3 addiert?

+

Nein. Es zählt nur der höhere gewichtete Wert der beiden Module (max. 15 %).

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Offizielle Quellen

  • SGB XI § 14 Abs. 2 – Begriff der Pflegebedürftigkeit
  • SGB XI § 15 – Ermittlung des Pflegegrades
  • GKV-Spitzenverband – Begutachtungs-Richtlinien (BRi)
  • Medizinischer Dienst Bund (MD)
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.