Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Wie häufig treten pflegerelevante Verhaltens- und psychische Auffälligkeiten auf?
Modul 3 erfasst Verhaltensweisen, die den Pflegeaufwand direkt erhöhen: motorische Unruhe, nächtliche Unruhe, aggressives Verhalten, Ängste, Antriebslosigkeit. Wie in Modul 2 fließt nur der höhere gewichtete Wert aus Modul 2 oder 3 in die Gesamtwertung ein.
Schnellüberblick
| Nummer | Modul 3 von 6 |
| Gewichtung | bis 15 % (höherer Wert aus Modul 2/3) |
| Anzahl Kriterien | 13 |
| Bewertung | Häufigkeit: nie / selten / häufig / täglich |
| Rechtsgrundlage | § 14 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI |
Auswahl der 13 Kriterien
| Nr. | Kriterium |
|---|---|
| 3.1 | motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten |
| 3.2 | nächtliche Unruhe |
| 3.3 | selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten |
| 3.4 | Beschädigen von Gegenständen |
| 3.5 | physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen |
| 3.6 | verbale Aggression |
| 3.7 | andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten |
| 3.8 | Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen |
| 3.9 | Wahnvorstellungen |
| 3.10 | Ängste |
| 3.11 | Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage |
| 3.12 | sozial inadäquate Verhaltensweisen |
| 3.13 | sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen |
Voraussetzungen
- Berücksichtigung der Häufigkeit im Alltag
- Verhalten muss pflegerelevant sein (Betreuungs- oder Interventionsbedarf)
- Beobachtungszeitraum meist die letzten Wochen
Leistungen im Detail
- Punkte 0: nie / sehr selten
- Punkte 1: selten (1–3 × in 2 Wochen)
- Punkte 3: häufig (2–mehrmals pro Woche)
- Punkte 5: täglich
- Umrechnung in gewichtete Punkte 0–15
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Schritt für Schritt
- 1
Anamnese
Gutachter erfragt konkrete Vorfälle bei Angehörigen.
- 2
13 Kriterien bewerten
Häufigkeit pro Kriterium ansetzen.
- 3
Rohpunkte summieren
Summe 0–65 Rohpunkte.
- 4
Umrechnung
In gewichtete Punkte 0–15.
- 5
Höchstwert-Regel
Höherer Wert aus Modul 2 oder 3 fließt in Gesamtwertung ein.
Benötigte Unterlagen
- Pflegetagebuch mit Datum und Art der Auffälligkeiten
- ärztliche Befunde (Psychiatrie, Neurologie, Demenz)
- Verlaufsdokumentation von Pflegedienst oder Angehörigen
Expertenhinweise
Wichtig: nur pflegerelevantes Verhalten wird erfasst – also solches, das Beaufsichtigung oder Intervention erfordert.
Nächtliche Unruhe wird auch bei erhaltener Selbstständigkeit hoch bewertet, wenn sie regelmäßig auftritt.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie oft muss ein Verhalten auftreten, damit es zählt?
+
Ab 1–3 Mal in 14 Tagen wird das Kriterium mit 1 Punkt bewertet, ab täglicher Häufigkeit mit 5 Punkten.
Zählt Weglauftendenz?
+
Ja, sie wird als motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeit unter Kriterium 3.1 erfasst.
Werden Modul 2 und 3 addiert?
+
Nein. Es zählt nur der höhere gewichtete Wert der beiden Module (max. 15 %).
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Offizielle Quellen
- SGB XI § 14 Abs. 2 – Begriff der Pflegebedürftigkeit
- SGB XI § 15 – Ermittlung des Pflegegrades
- GKV-Spitzenverband – Begutachtungs-Richtlinien (BRi)
- Medizinischer Dienst Bund (MD)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.