NBA · Modul 1 · Gewichtung 10 %

Modul 1: Mobilität

Wie selbstständig kann sich die Person körperlich fortbewegen und Positionen wechseln?

Modul 1 bewertet die motorische Selbstständigkeit im eigenen Wohnbereich. Der Medizinische Dienst prüft, wie eigenständig eine Person Positionen wechseln, sich fortbewegen und Treppen steigen kann. Hilfsmittel dürfen genutzt werden – entscheidend ist, ob die Handlung ohne Personenhilfe möglich ist.

Nur offizielle Quellen (BMG, SGB XI, MD)
Beträge 2026, laufend aktualisiert
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

NummerModul 1 von 6
Gewichtung10 % am Gesamtpunktwert
Anzahl Kriterien5
Punkte je Kriterium0 (selbstständig) – 3 (unselbstständig)
Rechtsgrundlage§ 14 Abs. 2 Nr. 1 SGB XI

Die 5 Kriterien in Modul 1

Nr.KriteriumBeispiel
1.1Positionswechsel im BettDrehen, Aufrichten
1.2Halten einer stabilen SitzpositionSitzen ohne Anlehnen
1.3UmsetzenBett → Rollstuhl → Stuhl
1.4Fortbewegen innerhalb des WohnbereichsGehen, Rollstuhl schieben
1.5Treppensteigeneine Etage überwinden

Voraussetzungen

  • Bewertung im gewohnten Wohnumfeld
  • gesundheitlich bedingte Einschränkungen (nicht Motivation)
  • vorhandene Hilfsmittel wie Rollator, Rollstuhl oder Haltegriffe dürfen genutzt werden

Leistungen im Detail

  • Punkte 0: selbstständig
  • Punkte 1: überwiegend selbstständig
  • Punkte 2: überwiegend unselbstständig
  • Punkte 3: unselbstständig
  • Rohpunkte werden in gewichtete Punkte (0–10) umgerechnet

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Beobachtung

    Gutachter beobachtet Bewegungsabläufe im Alltag.

  2. 2

    Kriterien einzeln bewerten

    Jedes der 5 Kriterien erhält 0–3 Punkte.

  3. 3

    Rohpunkte summieren

    Summe 0–15 Rohpunkte.

  4. 4

    Umrechnung

    Umrechnung in 0 / 2,5 / 5 / 7,5 / 10 gewichtete Punkte.

  5. 5

    Übernahme

    Gewichtete Punkte fließen in den Gesamtpunktwert ein.

Benötigte Unterlagen

  • Pflegetagebuch mit Angaben zu Bewegungsabläufen
  • ärztliche Befunde zu Orthopädie, Neurologie
  • Hilfsmittelverordnungen (Rollator, Rollstuhl)

Expertenhinweise

Auch nächtliche Hilfen beim Umlagern zählen – im Pflegetagebuch dokumentieren.

Wenn die Person nur mit Personenhilfe umsetzen kann, ist mindestens Punktwert 2 anzusetzen.

Typische Fehler vermeiden

gute Tage überbetonen
Hilfsmittel nicht zeigen
Sturzangst und Schwindel nicht erwähnen
Treppensteigen nicht realistisch einschätzen

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Gewichtung von Modul 1?

+

10 % des Gesamtpunktwerts.

Zählt der Weg vor die Haustür?

+

Nein, Modul 1 bewertet nur die Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs. Außerhäusliche Wege werden in Modul 6 erfasst.

Darf ein Rollator genutzt werden?

+

Ja. Hilfsmittel dürfen genutzt werden – bewertet wird die Selbstständigkeit mit Hilfsmittel.

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Offizielle Quellen

  • SGB XI § 14 Abs. 2 – Begriff der Pflegebedürftigkeit
  • SGB XI § 15 – Ermittlung des Pflegegrades
  • GKV-Spitzenverband – Begutachtungs-Richtlinien (BRi)
  • Medizinischer Dienst Bund (MD)
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.