Modul 1: Mobilität
Wie selbstständig kann sich die Person körperlich fortbewegen und Positionen wechseln?
Modul 1 bewertet die motorische Selbstständigkeit im eigenen Wohnbereich. Der Medizinische Dienst prüft, wie eigenständig eine Person Positionen wechseln, sich fortbewegen und Treppen steigen kann. Hilfsmittel dürfen genutzt werden – entscheidend ist, ob die Handlung ohne Personenhilfe möglich ist.
Schnellüberblick
| Nummer | Modul 1 von 6 |
| Gewichtung | 10 % am Gesamtpunktwert |
| Anzahl Kriterien | 5 |
| Punkte je Kriterium | 0 (selbstständig) – 3 (unselbstständig) |
| Rechtsgrundlage | § 14 Abs. 2 Nr. 1 SGB XI |
Die 5 Kriterien in Modul 1
| Nr. | Kriterium | Beispiel |
|---|---|---|
| 1.1 | Positionswechsel im Bett | Drehen, Aufrichten |
| 1.2 | Halten einer stabilen Sitzposition | Sitzen ohne Anlehnen |
| 1.3 | Umsetzen | Bett → Rollstuhl → Stuhl |
| 1.4 | Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs | Gehen, Rollstuhl schieben |
| 1.5 | Treppensteigen | eine Etage überwinden |
Voraussetzungen
- Bewertung im gewohnten Wohnumfeld
- gesundheitlich bedingte Einschränkungen (nicht Motivation)
- vorhandene Hilfsmittel wie Rollator, Rollstuhl oder Haltegriffe dürfen genutzt werden
Leistungen im Detail
- Punkte 0: selbstständig
- Punkte 1: überwiegend selbstständig
- Punkte 2: überwiegend unselbstständig
- Punkte 3: unselbstständig
- Rohpunkte werden in gewichtete Punkte (0–10) umgerechnet
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Schritt für Schritt
- 1
Beobachtung
Gutachter beobachtet Bewegungsabläufe im Alltag.
- 2
Kriterien einzeln bewerten
Jedes der 5 Kriterien erhält 0–3 Punkte.
- 3
Rohpunkte summieren
Summe 0–15 Rohpunkte.
- 4
Umrechnung
Umrechnung in 0 / 2,5 / 5 / 7,5 / 10 gewichtete Punkte.
- 5
Übernahme
Gewichtete Punkte fließen in den Gesamtpunktwert ein.
Benötigte Unterlagen
- Pflegetagebuch mit Angaben zu Bewegungsabläufen
- ärztliche Befunde zu Orthopädie, Neurologie
- Hilfsmittelverordnungen (Rollator, Rollstuhl)
Expertenhinweise
Auch nächtliche Hilfen beim Umlagern zählen – im Pflegetagebuch dokumentieren.
Wenn die Person nur mit Personenhilfe umsetzen kann, ist mindestens Punktwert 2 anzusetzen.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Gewichtung von Modul 1?
+
10 % des Gesamtpunktwerts.
Zählt der Weg vor die Haustür?
+
Nein, Modul 1 bewertet nur die Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs. Außerhäusliche Wege werden in Modul 6 erfasst.
Darf ein Rollator genutzt werden?
+
Ja. Hilfsmittel dürfen genutzt werden – bewertet wird die Selbstständigkeit mit Hilfsmittel.
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Offizielle Quellen
- SGB XI § 14 Abs. 2 – Begriff der Pflegebedürftigkeit
- SGB XI § 15 – Ermittlung des Pflegegrades
- GKV-Spitzenverband – Begutachtungs-Richtlinien (BRi)
- Medizinischer Dienst Bund (MD)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.