Demenz in der Familie
Alltag verstehen, Unterstützung sichern, Angehörige entlasten.
Demenz verändert den Alltag der ganzen Familie. In der Schweiz stehen Betroffenen und Angehörigen zahlreiche Angebote zur Verfügung: Alzheimer Schweiz, spezialisierte Spitex-Teams, Memory Clinics, Tagesstrukturen und Pflegeheime mit Demenzabteilungen. Auch die Hilflosenentschädigung kann bereits bei leichter Demenz greifen.
Schnellüberblick
| Diagnose | Hausarzt und Memory Clinic |
| Ambulante Pflege | Spitex mit Demenzkompetenz |
| Finanzielle Leistungen | HE (auch AHV bei leichter Demenz möglich), EL, Assistenzbeitrag |
| Entlastung | Tagesstrukturen, Ferienbetten, Besuchsdienste |
| Stationär | Pflegeheime mit spezialisierten Demenzabteilungen |
| Beratung | Alzheimer Schweiz Sektionen, Pro Senectute |
Voraussetzungen
- Ärztliche Diagnose und Verlaufsbeurteilung.
- Bedarfsabklärung durch Spitex oder Fachpersonen.
- Rechtliche Vorsorge (Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung) frühzeitig regeln.
Leistungen im Detail
- Pflege und Betreuung zu Hause (Spitex, Betreuungsdienste).
- Aktivierende Tagesstrukturen und Demenzcafés.
- Kurse und Beratung durch Alzheimer Schweiz (z. B. für Angehörige).
- Ferienentlastung in spezialisierten Institutionen.
- Stationäre Pflege mit demenzgerechten Konzepten.
- Hilflosenentschädigung: AHV zahlt bei fortgeschrittener Demenz teils schon bei leichter Hilflosigkeit.
Kostenlose Pflegeberatung Schweiz
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.
Schritt für Schritt
- 1
Diagnose sichern
Hausarzt und Memory Clinic frühzeitig einbeziehen.
- 2
Ambulante Unterstützung aufbauen
Spitex, Tagesstruktur und Angehörigengruppe kombinieren.
- 3
Finanzierung klären
HE, EL, Restfinanzierung KVG und kantonale Angebote prüfen.
- 4
Rechtliche Vorsorge treffen
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung, solange die Person urteilsfähig ist.
- 5
Übergang stationär planen
Falls nötig, rechtzeitig ein Pflegeheim mit Demenzkompetenz auswählen.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Bekommt die betroffene Person Hilflosenentschädigung?
+
Ja, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Die AHV berücksichtigt bei Demenz auch leichte Hilflosigkeit (Sonderfall), die IV entschädigt leichte Hilflosigkeit ohnehin.
Wo finde ich Beratung?
+
Bei Alzheimer Schweiz (Beratungstelefon 058 058 80 00), den kantonalen Sektionen, Pro Senectute und der Spitex Ihrer Region.
Wann wird ein Pflegeheim nötig?
+
Wenn die häusliche Betreuung aus medizinischen, betreuerischen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht mehr genügt. Der Übergang sollte frühzeitig geplant werden.
Passende Ratgeber Schweiz
Persönliche Beratung
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Offizielle Quellen (Schweiz)
- ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
- bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
- ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
- admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
- spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
- Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.