Demenz · Alzheimer Schweiz

Demenz in der Familie

Alltag verstehen, Unterstützung sichern, Angehörige entlasten.

Demenz verändert den Alltag der ganzen Familie. In der Schweiz stehen Betroffenen und Angehörigen zahlreiche Angebote zur Verfügung: Alzheimer Schweiz, spezialisierte Spitex-Teams, Memory Clinics, Tagesstrukturen und Pflegeheime mit Demenzabteilungen. Auch die Hilflosenentschädigung kann bereits bei leichter Demenz greifen.

Nur offizielle Schweizer Quellen (BSV, AHV/IV, admin.ch, Spitex, kantonale Stellen)
Beträge und Regelungen Stand 2025
Für Angehörige in der Schweiz verständlich erklärt

Schnellüberblick

DiagnoseHausarzt und Memory Clinic
Ambulante PflegeSpitex mit Demenzkompetenz
Finanzielle LeistungenHE (auch AHV bei leichter Demenz möglich), EL, Assistenzbeitrag
EntlastungTagesstrukturen, Ferienbetten, Besuchsdienste
StationärPflegeheime mit spezialisierten Demenzabteilungen
BeratungAlzheimer Schweiz Sektionen, Pro Senectute

Voraussetzungen

  • Ärztliche Diagnose und Verlaufsbeurteilung.
  • Bedarfsabklärung durch Spitex oder Fachpersonen.
  • Rechtliche Vorsorge (Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung) frühzeitig regeln.

Leistungen im Detail

  • Pflege und Betreuung zu Hause (Spitex, Betreuungsdienste).
  • Aktivierende Tagesstrukturen und Demenzcafés.
  • Kurse und Beratung durch Alzheimer Schweiz (z. B. für Angehörige).
  • Ferienentlastung in spezialisierten Institutionen.
  • Stationäre Pflege mit demenzgerechten Konzepten.
  • Hilflosenentschädigung: AHV zahlt bei fortgeschrittener Demenz teils schon bei leichter Hilflosigkeit.

Kostenlose Pflegeberatung Schweiz

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Diagnose sichern

    Hausarzt und Memory Clinic frühzeitig einbeziehen.

  2. 2

    Ambulante Unterstützung aufbauen

    Spitex, Tagesstruktur und Angehörigengruppe kombinieren.

  3. 3

    Finanzierung klären

    HE, EL, Restfinanzierung KVG und kantonale Angebote prüfen.

  4. 4

    Rechtliche Vorsorge treffen

    Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung, solange die Person urteilsfähig ist.

  5. 5

    Übergang stationär planen

    Falls nötig, rechtzeitig ein Pflegeheim mit Demenzkompetenz auswählen.

Typische Fehler vermeiden

Erste Symptome bagatellisieren und Diagnose hinauszögern.
Nur auf Betreuung durch Angehörige setzen und Entlastung vernachlässigen.
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung verpassen.
Pflegeheimwahl erst in der Krise treffen.

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Häufige Fragen (FAQ)

Bekommt die betroffene Person Hilflosenentschädigung?

+

Ja, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Die AHV berücksichtigt bei Demenz auch leichte Hilflosigkeit (Sonderfall), die IV entschädigt leichte Hilflosigkeit ohnehin.

Wo finde ich Beratung?

+

Bei Alzheimer Schweiz (Beratungstelefon 058 058 80 00), den kantonalen Sektionen, Pro Senectute und der Spitex Ihrer Region.

Wann wird ein Pflegeheim nötig?

+

Wenn die häusliche Betreuung aus medizinischen, betreuerischen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht mehr genügt. Der Übergang sollte frühzeitig geplant werden.

Passende Ratgeber Schweiz

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Schweiz)

  • ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
  • bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
  • admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
  • spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
  • Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.