Wohnen mit Service

Betreutes Wohnen in Österreich

Selbstständig wohnen – mit Sicherheit und Service im Hintergrund.

Betreutes Wohnen kombiniert eine barrierefreie Wohnung mit Grundservice (Notrufsystem, Ansprechperson, Gemeinschaftsräume). Es ist eine Wohnform für Menschen, die selbstständig leben, aber Sicherheit und niederschwellige Unterstützung schätzen.

Nur offizielle Quellen (BPGG, Sozialministerium, PV, SVS)
Beträge Stand 2025/2026
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

ZielgruppeSenior:innen und Menschen mit leichter Pflegebedarf
TrägerschaftGemeinnützige Bauträger, Länder, Sozialorganisationen
ServicepauschaleFixe monatliche Grundgebühr
ZusatzleistungenMobile Pflege, Heimhilfe individuell buchbar

Voraussetzungen

  • Selbstständige Alltagsbewältigung möglich
  • Bedarf an Sicherheit und Service
  • Verfügbare Wohnung / Warteliste

Leistungen im Detail

  • Barrierefreie Wohnung
  • 24h-Notrufsystem
  • Ansprechperson vor Ort
  • Gemeinschaftsräume und Freizeitangebote
  • Optionale mobile Pflege / Heimhilfe

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Wohnform recherchieren

    Anbieter über Land / Träger vergleichen.

  2. 2

    Besichtigung

    Wohnung, Servicepaket, Vertragsbedingungen prüfen.

  3. 3

    Anmeldung / Vertrag

    Wohnungs- und Servicevertrag abschließen.

  4. 4

    Einzug

    Barrierefrei einrichten, ggf. mobile Pflege dazu buchen.

Typische Fehler vermeiden

Serviceumfang unklar – nur Wohnung, kein Service
Zusatzkosten (Nebenkosten, Servicepauschale) unterschätzt
Pflegebedarf zu hoch für betreutes Wohnen

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist im Servicepaket enthalten?

+

Meist Notrufsystem, Ansprechperson und Grundangebote – variiert je Anbieter.

Ist Pflege inkludiert?

+

Nein, Pflegeleistungen werden separat mit mobiler Pflege oder Heimhilfe organisiert.

Passende Ratgeber Österreich

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Österreich)

  • oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
  • sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
  • Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
  • Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
  • Zuständige Bundesländer und Gemeinden

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.