Betreutes Wohnen in Österreich
Selbstständig wohnen – mit Sicherheit und Service im Hintergrund.
Betreutes Wohnen kombiniert eine barrierefreie Wohnung mit Grundservice (Notrufsystem, Ansprechperson, Gemeinschaftsräume). Es ist eine Wohnform für Menschen, die selbstständig leben, aber Sicherheit und niederschwellige Unterstützung schätzen.
Schnellüberblick
| Zielgruppe | Senior:innen und Menschen mit leichter Pflegebedarf |
| Trägerschaft | Gemeinnützige Bauträger, Länder, Sozialorganisationen |
| Servicepauschale | Fixe monatliche Grundgebühr |
| Zusatzleistungen | Mobile Pflege, Heimhilfe individuell buchbar |
Voraussetzungen
- Selbstständige Alltagsbewältigung möglich
- Bedarf an Sicherheit und Service
- Verfügbare Wohnung / Warteliste
Leistungen im Detail
- Barrierefreie Wohnung
- 24h-Notrufsystem
- Ansprechperson vor Ort
- Gemeinschaftsräume und Freizeitangebote
- Optionale mobile Pflege / Heimhilfe
Kostenlose Pflegeberatung Österreich
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Schritt für Schritt
- 1
Wohnform recherchieren
Anbieter über Land / Träger vergleichen.
- 2
Besichtigung
Wohnung, Servicepaket, Vertragsbedingungen prüfen.
- 3
Anmeldung / Vertrag
Wohnungs- und Servicevertrag abschließen.
- 4
Einzug
Barrierefrei einrichten, ggf. mobile Pflege dazu buchen.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Was ist im Servicepaket enthalten?
+
Meist Notrufsystem, Ansprechperson und Grundangebote – variiert je Anbieter.
Ist Pflege inkludiert?
+
Nein, Pflegeleistungen werden separat mit mobiler Pflege oder Heimhilfe organisiert.
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Offizielle Quellen (Österreich)
- oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
- sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
- Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
- Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
- Zuständige Bundesländer und Gemeinden
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.