Angehörige & Beruf
Beruf und Pflege vereinbaren: gesetzliche Freistellungen, finanzielle Unterstützung durch Pflegeunterstützungsgeld und zinsloses Darlehen sowie soziale Absicherung durch die Pflegekasse.
Das Wichtigste auf einen Blick
- • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: bis 10 Tage mit Pflegeunterstützungsgeld (~90 % Netto).
- • Pflegezeit: bis zu 6 Monate ganz oder teilweise freistellen (ab > 15 Beschäftigte).
- • Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate mit mindestens 15 h/Woche (ab > 25 Beschäftigte).
- • Rentenbeiträge durch die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 und ≥ 10 h Pflege/Woche.
- • Zinsloses Darlehen des BAFzA federt Einkommensausfall ab.
Pflegezeit
Bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz.
Details ansehen bis 24 MonateFamilienpflegezeit
Bis zu 24 Monate teilweise Freistellung mit mindestens 15 Wochenstunden.
Details ansehen 10 TageKurzzeitige Arbeitsverhinderung
Bis zu 10 Arbeitstage sofortige Freistellung + Pflegeunterstützungsgeld.
Details ansehen § 44 SGB XIRentenbeiträge
Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige.
Details ansehenHinweis zur Rechtslage
Alle Inhalte beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage in Deutschland (Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz, SGB XI, SGB VI). Regelungen zu Österreich und der Schweiz werden strikt getrennt geführt.