Hilflosenentschädigung · Grad schwer

Hilflosenentschädigung – schwerer Grad

Voraussetzungen, Beträge und Ablauf beim schweren Grad der Hilflosigkeit.

Der schwere Grad der Hilflosenentschädigung wird nach klaren Kriterien der AHV und IV festgelegt. Massgebend ist die Anzahl der alltäglichen Lebensverrichtungen, bei denen dauerhaft Hilfe nötig ist, sowie der Bedarf an Überwachung oder lebenspraktischer Begleitung.

Nur offizielle Schweizer Quellen (BSV, AHV/IV, admin.ch, Spitex, kantonale Stellen)
Beträge und Regelungen Stand 2025
Für Angehörige in der Schweiz verständlich erklärt

Schnellüberblick

GradSchwer
AHV zu HauseCHF 1'260 / Monat
IV zu HauseCHF 1'970 / Monat
IV im HeimCHF 493 / Monat
RechtsgrundlageAHVG Art. 43bis / IVG Art. 42
AntragAusgleichskasse (AHV) oder IV-Stelle

Voraussetzungen

  • Hilfe in allen sechs alltäglichen Lebensverrichtungen sowie
  • dauernde Pflege oder persönliche Überwachung – die betroffene Person kann ohne Drittperson nicht mehr leben.

Leistungen im Detail

  • Monatliche Geldleistung – abhängig von AHV/IV und Aufenthaltsort.
  • Kumulierbar mit Ergänzungsleistungen und Spitex.
  • Bei IV zusätzlich Assistenzbeitrag möglich.
  • Höchster Ansatz – deckt umfassenden Betreuungsbedarf ab.

Kostenlose Pflegeberatung Schweiz

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Anmeldeformular ausfüllen

    AHV: Ausgleichskasse. IV: IV-Stelle des Wohnkantons.

  2. 2

    Arztberichte und Pflegetagebuch beilegen

  3. 3

    Abklärungsgespräch vor Ort

  4. 4

    Verfügung erhalten

    Beschwerde innert 30 Tagen möglich.

  5. 5

    Monatliche Auszahlung durch die Kasse

Benötigte Unterlagen

  • Anmeldeformular AHV oder IV
  • Arztberichte und Diagnosen
  • Pflegetagebuch (mind. 2 Wochen)
  • Berichte der Spitex oder Betreuungsinstitution

Expertenhinweise

Werden die Voraussetzungen des nächsthöheren Grades erfüllt, erfolgt eine Neueinstufung auf Antrag.

Führen Sie ein detailliertes Pflegetagebuch – es ist die wichtigste Grundlage der Abklärung.

Typische Fehler vermeiden

Hilfebedarf im Formular untertreiben.
Nur einmalige oder gelegentliche Hilfen aufführen (erforderlich ist regelmässige Hilfe).
Beschwerdefrist von 30 Tagen versäumen.

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Häufige Fragen (FAQ)

Was zeichnet den schweren Grad aus?

+

Hilfe in allen sechs alltäglichen Lebensverrichtungen sowie dauernde Pflege oder persönliche Überwachung – die betroffene Person kann ohne Drittperson nicht mehr leben.

Wie hoch ist die Leistung?

+

AHV zu Hause CHF 1'260, IV zu Hause CHF 1'970, IV im Heim CHF 493 pro Monat (Stand 2025).

Kann sich der Grad ändern?

+

Ja. Bei Verschlechterung oder Verbesserung wird der Grad neu geprüft.

Beispiel aus der Praxis?

+

Bettlägerige Person, die vollständig auf Pflege angewiesen ist. Fortgeschrittene Demenz mit vollständiger Unselbstständigkeit im Alltag. Person nach schwerem Schlaganfall mit umfassenden Ausfällen.

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Schweiz)

  • ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
  • bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
  • admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
  • spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
  • Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.