Hilflosenentschädigung – leichter Grad
Voraussetzungen, Beträge und Ablauf beim leichten Grad der Hilflosigkeit.
Der leichte Grad der Hilflosenentschädigung wird nach klaren Kriterien der AHV und IV festgelegt. Massgebend ist die Anzahl der alltäglichen Lebensverrichtungen, bei denen dauerhaft Hilfe nötig ist, sowie der Bedarf an Überwachung oder lebenspraktischer Begleitung.
Schnellüberblick
| Grad | Leicht |
| AHV zu Hause | CHF 315 / Monat |
| IV zu Hause | CHF 493 / Monat |
| IV im Heim | CHF 123 / Monat |
| Rechtsgrundlage | AHVG Art. 43bis / IVG Art. 42 |
| Antrag | Ausgleichskasse (AHV) oder IV-Stelle |
Voraussetzungen
- Hilfe in mindestens zwei alltäglichen Lebensverrichtungen (An-/Auskleiden, Aufstehen, Essen, Körperpflege, Verrichten der Notdurft, Fortbewegen) oder
- dauernde persönliche Überwachung oder
- aufwendige lebenspraktische Begleitung (IV).
- AHV: leichte HE wird nur in Sonderfällen ausgerichtet, z. B. bei Demenz mit dauernder Überwachung.
Leistungen im Detail
- Monatliche Geldleistung – abhängig von AHV/IV und Aufenthaltsort.
- Kumulierbar mit Ergänzungsleistungen und Spitex.
- Bei IV zusätzlich Assistenzbeitrag möglich.
- Bemessung anhand strukturierter Abklärung vor Ort.
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Schritt für Schritt
- 1
Anmeldeformular ausfüllen
AHV: Ausgleichskasse. IV: IV-Stelle des Wohnkantons.
- 2
Arztberichte und Pflegetagebuch beilegen
- 3
Abklärungsgespräch vor Ort
- 4
Verfügung erhalten
Beschwerde innert 30 Tagen möglich.
- 5
Monatliche Auszahlung durch die Kasse
Benötigte Unterlagen
- Anmeldeformular AHV oder IV
- Arztberichte und Diagnosen
- Pflegetagebuch (mind. 2 Wochen)
- Berichte der Spitex oder Betreuungsinstitution
Expertenhinweise
Werden die Voraussetzungen des nächsthöheren Grades erfüllt, erfolgt eine Neueinstufung auf Antrag.
Führen Sie ein detailliertes Pflegetagebuch – es ist die wichtigste Grundlage der Abklärung.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Was zeichnet den leichten Grad aus?
+
Hilfe in mindestens zwei alltäglichen Lebensverrichtungen (An-/Auskleiden, Aufstehen, Essen, Körperpflege, Verrichten der Notdurft, Fortbewegen) oder dauernde persönliche Überwachung oder aufwendige lebenspraktische Begleitung (IV). AHV: leichte HE wird nur in Sonderfällen ausgerichtet, z. B. bei Demenz mit dauernder Überwachung.
Wie hoch ist die Leistung?
+
AHV zu Hause CHF 315, IV zu Hause CHF 493, IV im Heim CHF 123 pro Monat (Stand 2025).
Kann sich der Grad ändern?
+
Ja. Bei Verschlechterung oder Verbesserung wird der Grad neu geprüft.
Beispiel aus der Praxis?
+
Person kann sich zwar noch selbständig bewegen, benötigt aber Hilfe beim Ankleiden und beim Zubereiten der Mahlzeiten. Beginnende Demenz mit Notwendigkeit dauernder Überwachung, um Selbst- oder Fremdgefährdung zu verhindern.
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Offizielle Quellen (Schweiz)
- ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
- bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
- ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
- admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
- spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
- Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.