FAQ · Angehörigenpflege Schweiz

Häufige Fragen zur Angehörigenpflege

Antworten auf die wichtigsten Fragen für pflegende Angehörige in der Schweiz.

Wer pflegt, hat viele Fragen: Wo beginne ich? Welche Leistungen stehen mir zu? Wer hilft mir im Alltag? Diese FAQ-Seite bündelt Antworten – ausschliesslich auf Basis schweizerischer Rechtsgrundlagen und offizieller Quellen.

Nur offizielle Schweizer Quellen (BSV, AHV/IV, admin.ch, Spitex, kantonale Stellen)
Beträge und Regelungen Stand 2025
Für Angehörige in der Schweiz verständlich erklärt

Schnellüberblick

ZielgruppePflegende Angehörige in der Schweiz
ThemenAnerkennung, Geld, Krankenkasse, Spitex, Arbeit
BeratungKostenlos und unverbindlich
SprachenDeutsch (weitere Sprachen auf Anfrage)
Quellench.ch, bsv.admin.ch, ahv-iv.ch, spitex.ch, kantonale Stellen

Voraussetzungen

  • Pflegesituation in der Schweiz.
  • Bereitschaft, Anträge und Unterlagen zu koordinieren.
  • Offen für Beratung durch Fachstellen.

Leistungen im Detail

  • Antworten zu Anerkennung, Finanzierung, Rechten und Entlastung.
  • Verweise auf offizielle Anlaufstellen.
  • Kontakt zur kostenlosen Pflegeberatung.

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Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.

Schritt für Schritt

  1. 1

    FAQ studieren

    Passende Antworten und weiterführende Seiten anschauen.

  2. 2

    Individuelle Fragen sammeln

    Notieren Sie offene Punkte für das Beratungsgespräch.

  3. 3

    Beratung anfordern

    Kostenlos und unverbindlich – wir zeigen die konkreten nächsten Schritte.

Typische Fehler vermeiden

Sich mit einer FAQ-Antwort begnügen, obwohl die eigene Situation komplex ist.
Fristen für Anträge (z. B. Betreuungsgutschriften) übersehen.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer gilt in der Schweiz als pflegender Angehöriger?

+

Ehegatten, eingetragene Partner, Eltern, Kinder, Geschwister, Grosseltern, Enkel, Schwiegereltern, Stiefkinder sowie Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt (in der Regel seit 5 Jahren).

Welche finanzielle Unterstützung gibt es?

+

Hilflosenentschädigung (AHV oder IV), Ergänzungsleistungen, Assistenzbeitrag der IV, Betreuungsgutschriften der AHV und kantonale Restfinanzierung nach KVG.

Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

+

Die OKP übernimmt einen fixen Anteil an Spitex-Leistungen (Grund- und Behandlungspflege). Betreuung und Haushalt sind grundsätzlich nicht KVG-pflichtig.

Was übernimmt die Spitex?

+

Bedarfsabklärung, Grund- und Behandlungspflege gemäss KVG, Beratung und Vermittlung von Hilfsmitteln.

Wie beantrage ich Hilflosenentschädigung?

+

Mit dem Formular «Anmeldung Hilflosenentschädigung AHV / IV» bei der Ausgleichskasse bzw. der IV-Stelle des Wohnkantons – idealerweise mit Unterstützung von Hausarzt und Spitex.

Gibt es Betreuungsgutschriften?

+

Ja, für Angehörige, die Verwandte mit HE mittel oder schwer betreuen. Anmeldung jährlich bei der Ausgleichskasse – rückwirkend max. 5 Jahre möglich.

Welche Rechte habe ich gegenüber meinem Arbeitgeber?

+

Nach Art. 329h OR bis zu 3 Tage Kurzurlaub pro Ereignis (max. 10 Tage/Jahr) und nach Art. 329i OR bis 14 Wochen Betreuungsurlaub für Eltern schwer kranker Kinder.

Welche Möglichkeiten zur Entlastung gibt es?

+

SRK Entlastungsdienst, Pro Senectute Besuchsdienst, Pro Infirmis, Tagesstätten, Ferienbetten, Nachtwachen und Freiwilligenangebote.

Wo finde ich Hilfe in meinem Kanton?

+

Über die kantonale Spitex, Pro Senectute Sektionen, kantonale Sozialdienste und Fachstellen für Angehörige. Unsere Pflegeberatung vermittelt gerne weiter.

Passende Ratgeber Schweiz

Persönliche Beratung

Sie möchten wissen, welche Leistungen oder Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation bestehen? Unsere Pflegeberater informieren Sie kostenlos und unverbindlich und helfen Ihnen dabei, die nächsten Schritte zu planen.

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Schweiz)

  • ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
  • bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
  • admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
  • spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
  • Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.