SRK · Pro Senectute · Pro Infirmis

Entlastung für pflegende Angehörige

Damit die Pflege langfristig tragbar bleibt.

Ohne regelmässige Entlastung geraten pflegende Angehörige rasch an ihre Grenzen. In der Schweiz gibt es dafür ein breites Angebot: Tagesstrukturen, Ferienbetten, Nachtbetreuung, Entlastungsdienste und Freiwilligenangebote – organisiert von SRK, Pro Senectute, Pro Infirmis, Spitex und kantonalen Fachstellen.

Nur offizielle Schweizer Quellen (BSV, AHV/IV, admin.ch, Spitex, kantonale Stellen)
Beträge und Regelungen Stand 2025
Für Angehörige in der Schweiz verständlich erklärt

Schnellüberblick

TagesangeboteTageszentren, Demenz-Tagesstrukturen
NachtbetreuungAmbulante Nachteinsätze, Nachtwachen
FerienentlastungFerienbetten in Pflegeheimen, Kur- und Betreuungshotels
EntlastungsdiensteSRK Entlastungsdienst, Pro Senectute Besuchsdienst
FreiwilligenangeboteKirchen, Pro Infirmis, kantonale Freiwilligenagenturen
FinanzierungSelbstzahlung, EL, kantonale Beiträge, Spendenfonds

Voraussetzungen

  • Pflegebedürftige Person lebt zu Hause oder ist überwiegend zu Hause betreut.
  • Angehörige übernehmen regelmässig Betreuung oder Pflege.
  • Bei einzelnen Angeboten: ärztliche Verordnung oder Bedarfsabklärung nötig.

Leistungen im Detail

  • Betreuung während einiger Stunden bis mehrerer Tage.
  • Aktivierende Angebote für Menschen mit Demenz oder chronischen Erkrankungen.
  • Transport zu Tagesstätten und Terminen.
  • Nachtwachen und Übernahme des Nachtdienstes durch Fachpersonen.
  • Ferienbetten für 1 bis 8 Wochen (je nach Kanton und Institution).

Kostenlose Pflegeberatung Schweiz

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Entlastungsbedarf klären

    Wann und wie oft brauchen Sie Auszeiten? Regelmässig, kurzfristig oder ferienweise?

  2. 2

    Regionale Anbieter kontaktieren

    SRK Entlastungsdienst, Pro Senectute, Pro Infirmis oder Spitex Ihres Wohnorts.

  3. 3

    Angebote prüfen und kombinieren

    Oft ergibt eine Kombination aus Tagesstruktur, Freiwilligenangebot und Ferienbett den grössten Effekt.

  4. 4

    Finanzierung sichern

    Selbstzahlung, EL, kantonale Beiträge oder Fonds abklären.

  5. 5

    Einsätze regelmässig überprüfen

    Anpassungen sind meist unkompliziert und erhöhen die Nachhaltigkeit.

Typische Fehler vermeiden

Entlastung erst suchen, wenn Angehörige bereits erschöpft sind.
Fixe Wochenrhythmen unterlassen – ohne Routine verpuffen Einsätze.
Ferienentlastung verpassen, weil Ferienbetten früh ausgebucht sind.

Kostenlose Pflegeberatung Schweiz

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer bezahlt die Entlastung?

+

In der Regel die pflegebedürftige Person selbst – Ergänzungsleistungen und kantonale Beiträge können unterstützen. Freiwilligenangebote sind oft kostenlos oder nur mit Unkostenpauschale.

Übernimmt die Krankenkasse Entlastung?

+

Reine Betreuungsleistungen sind nicht KVG-pflichtig. Behandlungspflege innerhalb einer Entlastungssituation (z. B. via Spitex) kann abgerechnet werden.

Wie finde ich Angebote in meiner Region?

+

Am schnellsten über die kantonale Spitex, Pro Senectute oder unsere kostenlose Pflegeberatung.

Passende Ratgeber Schweiz

Persönliche Beratung

Sie möchten wissen, welche Leistungen oder Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation bestehen? Unsere Pflegeberater informieren Sie kostenlos und unverbindlich und helfen Ihnen dabei, die nächsten Schritte zu planen.

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Schweiz)

  • ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
  • bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
  • admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
  • spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
  • Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.