Entlastung für pflegende Angehörige
Damit die Pflege langfristig tragbar bleibt.
Ohne regelmässige Entlastung geraten pflegende Angehörige rasch an ihre Grenzen. In der Schweiz gibt es dafür ein breites Angebot: Tagesstrukturen, Ferienbetten, Nachtbetreuung, Entlastungsdienste und Freiwilligenangebote – organisiert von SRK, Pro Senectute, Pro Infirmis, Spitex und kantonalen Fachstellen.
Schnellüberblick
| Tagesangebote | Tageszentren, Demenz-Tagesstrukturen |
| Nachtbetreuung | Ambulante Nachteinsätze, Nachtwachen |
| Ferienentlastung | Ferienbetten in Pflegeheimen, Kur- und Betreuungshotels |
| Entlastungsdienste | SRK Entlastungsdienst, Pro Senectute Besuchsdienst |
| Freiwilligenangebote | Kirchen, Pro Infirmis, kantonale Freiwilligenagenturen |
| Finanzierung | Selbstzahlung, EL, kantonale Beiträge, Spendenfonds |
Voraussetzungen
- Pflegebedürftige Person lebt zu Hause oder ist überwiegend zu Hause betreut.
- Angehörige übernehmen regelmässig Betreuung oder Pflege.
- Bei einzelnen Angeboten: ärztliche Verordnung oder Bedarfsabklärung nötig.
Leistungen im Detail
- Betreuung während einiger Stunden bis mehrerer Tage.
- Aktivierende Angebote für Menschen mit Demenz oder chronischen Erkrankungen.
- Transport zu Tagesstätten und Terminen.
- Nachtwachen und Übernahme des Nachtdienstes durch Fachpersonen.
- Ferienbetten für 1 bis 8 Wochen (je nach Kanton und Institution).
Kostenlose Pflegeberatung Schweiz
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.
Schritt für Schritt
- 1
Entlastungsbedarf klären
Wann und wie oft brauchen Sie Auszeiten? Regelmässig, kurzfristig oder ferienweise?
- 2
Regionale Anbieter kontaktieren
SRK Entlastungsdienst, Pro Senectute, Pro Infirmis oder Spitex Ihres Wohnorts.
- 3
Angebote prüfen und kombinieren
Oft ergibt eine Kombination aus Tagesstruktur, Freiwilligenangebot und Ferienbett den grössten Effekt.
- 4
Finanzierung sichern
Selbstzahlung, EL, kantonale Beiträge oder Fonds abklären.
- 5
Einsätze regelmässig überprüfen
Anpassungen sind meist unkompliziert und erhöhen die Nachhaltigkeit.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wer bezahlt die Entlastung?
+
In der Regel die pflegebedürftige Person selbst – Ergänzungsleistungen und kantonale Beiträge können unterstützen. Freiwilligenangebote sind oft kostenlos oder nur mit Unkostenpauschale.
Übernimmt die Krankenkasse Entlastung?
+
Reine Betreuungsleistungen sind nicht KVG-pflichtig. Behandlungspflege innerhalb einer Entlastungssituation (z. B. via Spitex) kann abgerechnet werden.
Wie finde ich Angebote in meiner Region?
+
Am schnellsten über die kantonale Spitex, Pro Senectute oder unsere kostenlose Pflegeberatung.
Passende Ratgeber Schweiz
Persönliche Beratung
Sie möchten wissen, welche Leistungen oder Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation bestehen? Unsere Pflegeberater informieren Sie kostenlos und unverbindlich und helfen Ihnen dabei, die nächsten Schritte zu planen.
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Offizielle Quellen (Schweiz)
- ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
- bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
- ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
- admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
- spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
- Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.