Private Spitex-Organisationen
Individuell wählbare Anbieter mit KVG-Anerkennung.
Private Spitex-Organisationen ergänzen das Angebot der öffentlichen Spitex. Sind sie kantonal anerkannt, rechnen sie ihre pflegerischen Leistungen ebenfalls über KVG ab – der Eigenanteil der versicherten Person ist gleich hoch.
Schnellüberblick
| Trägerschaft | Private Unternehmen |
| Voraussetzung KVG | Kantonale Anerkennung (Leistungserbringervertrag) |
| Finanzierung | KVG + Kanton/Gemeinde + Eigenanteil |
| Wahlfreiheit | Ja – Klientin oder Klient wählt Anbieter |
| Zusatzleistungen | Häufig auch 24-Stunden-Betreuung und Live-in-Modelle (ohne KVG) |
Voraussetzungen
- Ärztliche Anordnung für pflegerische Leistungen
- Kantonale Anerkennung der privaten Spitex (für KVG-Abrechnung)
- Bedarfsabklärung
Leistungen im Detail
- Pflege gemäss KVG (Abklärung, Behandlung, Grundpflege)
- 24-Stunden-Betreuung / Live-in-Modelle als Zusatz
- Betreuungsleistungen und Alltagsbegleitung
- Nacht- und Wochenendeinsätze
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Schritt für Schritt
- 1
Anbieter mit kantonaler Anerkennung wählen
- 2
Ärztliche Anordnung einholen
- 3
Bedarfsabklärung und Kostenschätzung
- 4
Vertrag prüfen – KVG-Anteil und private Anteile klar trennen
Expertenhinweise
Achten Sie auf den Leistungsauftrag / Vertrag mit dem Kanton – ohne Anerkennung keine KVG-Abrechnung.
24-Stunden-Betreuung (Live-in) ist selten KVG-pflichtig – häufig Eigenfinanzierung.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Sind private Spitex teurer?
+
Der KVG-Pflegeanteil ist einheitlich. Zusatzleistungen wie Betreuung oder Live-in werden separat verrechnet.
Ist Live-in-Betreuung legal?
+
Ja, wenn Arbeitsrecht (Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft) und Meldepflichten eingehalten werden.
Passende Ratgeber Schweiz
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Offizielle Quellen (Schweiz)
- ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
- bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
- ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
- admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
- spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
- Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.