Privatwirtschaftlich · KVG-anerkannt

Private Spitex-Organisationen

Individuell wählbare Anbieter mit KVG-Anerkennung.

Private Spitex-Organisationen ergänzen das Angebot der öffentlichen Spitex. Sind sie kantonal anerkannt, rechnen sie ihre pflegerischen Leistungen ebenfalls über KVG ab – der Eigenanteil der versicherten Person ist gleich hoch.

Nur offizielle Schweizer Quellen (BSV, AHV/IV, admin.ch, Spitex, kantonale Stellen)
Beträge und Regelungen Stand 2025
Für Angehörige in der Schweiz verständlich erklärt

Schnellüberblick

TrägerschaftPrivate Unternehmen
Voraussetzung KVGKantonale Anerkennung (Leistungserbringervertrag)
FinanzierungKVG + Kanton/Gemeinde + Eigenanteil
WahlfreiheitJa – Klientin oder Klient wählt Anbieter
ZusatzleistungenHäufig auch 24-Stunden-Betreuung und Live-in-Modelle (ohne KVG)

Voraussetzungen

  • Ärztliche Anordnung für pflegerische Leistungen
  • Kantonale Anerkennung der privaten Spitex (für KVG-Abrechnung)
  • Bedarfsabklärung

Leistungen im Detail

  • Pflege gemäss KVG (Abklärung, Behandlung, Grundpflege)
  • 24-Stunden-Betreuung / Live-in-Modelle als Zusatz
  • Betreuungsleistungen und Alltagsbegleitung
  • Nacht- und Wochenendeinsätze

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Anbieter mit kantonaler Anerkennung wählen

  2. 2

    Ärztliche Anordnung einholen

  3. 3

    Bedarfsabklärung und Kostenschätzung

  4. 4

    Vertrag prüfen – KVG-Anteil und private Anteile klar trennen

Expertenhinweise

Achten Sie auf den Leistungsauftrag / Vertrag mit dem Kanton – ohne Anerkennung keine KVG-Abrechnung.

24-Stunden-Betreuung (Live-in) ist selten KVG-pflichtig – häufig Eigenfinanzierung.

Typische Fehler vermeiden

Betreuung als Pflege abrechnen.
Verträge ohne klare Kostenaufstellung unterschreiben.
Kantonale Anerkennung nicht prüfen.

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Häufige Fragen (FAQ)

Sind private Spitex teurer?

+

Der KVG-Pflegeanteil ist einheitlich. Zusatzleistungen wie Betreuung oder Live-in werden separat verrechnet.

Ist Live-in-Betreuung legal?

+

Ja, wenn Arbeitsrecht (Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft) und Meldepflichten eingehalten werden.

Passende Ratgeber Schweiz

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Schweiz)

  • ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
  • bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
  • admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
  • spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
  • Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.